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Informationen zur Produktgarantie

Beschränkte Garantie

Zebra Technologies Corporation sowie unter gemeinsamer Kontrolle verbundene Unternehmen und Tochterunternehmen („Zebra“) sichern dem Kunden als Endnutzer Folgendes zu:

Definitionen

  • „Kunde als Endnutzer“ ist der ursprüngliche Nutzer des Produkts.
  • „Hardware“ ist das physische, gegenständliche Produkt, das der Käufer einschließlich maschinenlesbarer Anweisungen (die dem alleinigen Zweck dienen, die Hardware beim Starten hochzufahren) von Zebra erworben hat.
  • Der Begriff „Produkt“ bedeutet die von Zebra gebrandete Hardware, Software oder Ersatzteile.
  • „Software“ bedeutet alle von Zebra bereitgestellten maschinenlesbaren Anweisungen, die von einem Prozessor zum Ausführen bestimmter Operationen (außer maschinenlesbarer Anweisungen für den alleinigen Zweck des Hochfahrens der Hardware beim Start) verwendet werden.
     

Hardware-Garantie

Wenn nicht anderweitig von Zebra in der Produktgarantie-Ausnahmeliste oder in einem Verkaufsvertrag zwischen Zebra und dem Kunden als Endnutzer abgeschlossenen Vertrag angegeben, besteht für Hardware eine Garantiezeit von zwölf (12) Monaten ab Lieferdatum oder – mit Kaufbeleg – ab dem Kaufdatum (je nachdem, welcher dieser Zeitpunkte der späteste ist) auf Verarbeitungs- und Materialfehler, vorausgesetzt die Hardware wurde nicht modifiziert und wurde unter normalen und sachgemäßen Bedingungen und gemäß den von Zebra veröffentlichten Spezifikationen betrieben. Die einzige Verpflichtung von Zebra in Bezug auf defekte Hardware ist beschränkt auf die Reparatur oder den Austausch (nach alleinigem Ermessen von'Zebra) auf einer „Return-to-Depot“-Basis bei vorheriger Genehmigung durch Zebra. Der Kunde als Endnutzer ist für den Versand an Zebra verantwortlich und übernimmt sämtliche Kosten und Risiken, die mit diesem Transport einhergehen. Zebra ist für die Rücksendung an den Kunden als Endnutzer verantwortlich, außer Zebra bestimmt nach eigenem, alleinigem Ermessen, dass die jeweilige Hardware nicht fehlerhaft ist oder dafür kein Garantieanspruch besteht; in diesem Fall geht die Rücksendung ebenfalls zulasten des Kunden als Endnutzer. Dem Kunden als Endnutzer werden keine Ersatzteile bei Reparaturen im Rahmen der Garantie in Rechnung gestellt. Zebra ist nicht für Schäden oder Verluste von Software, Daten oder Wechseldatenträgern oder für die Wiederherstellung oder Neuinstallation von Software oder Daten verantwortlich. Während des Hardware-Garantiezeitraums wird kein technischer Support bereitgestellt außer der Ermittlung, ob eine Reparatur im Rahmen der Garantie erforderlich ist.

Die Reparatur im Rahmen der Garantie wird sach- und fachgerecht ausgeführt. Die Reparatur muss in wesentlichen Belangen den von Zebra veröffentlichten Spezifikationen für einen Zeitraum von 30 Tagen nach Durchführung der Reparatur oder bis zum Ende des ursprünglichen Garantiezeitraums (je nachdem, welcher Zeitraum länger ist) entsprechen. Die alleinigen Ansprüche des Kunden als Endnutzer, die sich aus dieser Beschreibung ergeben, ist die Anfrage bei Zebra, die Reparatur außerhalb des Rahmens der Garantie erneut durchzuführen.

Software „wie vorliegend“

Die Software wird „wie vorliegend“ ohne Garantie lizenziert. Ungeachtet des oben gesagten – wenn nicht anderweitig von Zebra in der Produktgarantie-Ausnahmeliste oder in einem Verkaufsvertrag zwischen Zebra und dem Kunden als Endnutzer abgeschlossenen Vertrag angegeben – kann für eingeschränkte Software und für lizenzierte Demoware gemäß zebra.com der Kunde als Endnutzer für einen Zeitraum von 90 Tagen ab der ersten Zustellung der Software oder Hardware (mit Kauf- oder Lizenzbeleg, je nachdem, welches Datum später ist), sofern verfügbar, veröffentlichte Versionen von https://www.zebra.com/de/de/support-downloads.html und dem technischen Support beziehen.

Definitionen des technischen Supports und verwandter Themen sind hier zu finden.

Allgemeines

Die vorliegenden Garantiebestimmungen sind nicht von einem Kunden als Endnutzer übertragbar und gelten nicht für Produkte, (i) die repariert, manipuliert, verändert oder modifiziert wurden (es sei denn, dies wurde von Zebra durchgeführt); (ii) deren Defekte oder Beschädigung nach alleinigem Ermessen von Zebra zurückzuführen sind auf herkömmlichen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit, unsachgemäße Lagerung, Wasser oder andere Flüssigkeiten (einschließlich Körperflüssigkeiten und ausgelaufener Batterien), die Nutzung von Teilen oder Zubehör, die nicht von Zebra genehmigt oder bereitgestellt wurden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Druckköpfe, Medien, Verbrauchsmaterial, Batterien und andere Zubehörteile), oder auf das Auslassen von Anweisungen zur Handhabung und geplanten Wartung, die von Zebra bereitgestellt wurden; oder (iii) die einer ungewöhnlichen physischen oder elektrischen Beanspruchung, Missbrauch, Unfällen oder Kräften bzw. Umgebungen, die nicht einer herkömmlichen Nutzung im Rahmen der im geltenden Produktdatenblatt angegebenen Betriebs- und Umgebungsparameter entsprechen, ausgesetzt waren.

MIT AUSNAHME VON OBEN GENANNTEN ZUGESICHERTEN EIGENSCHAFTEN LEHNT ZEBRA SÄMTLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN UND KONDITIONEN FÜR HARDWARE, SOFTWARE ODER DURCHGEFÜHRTE REPARATUREN IM GARANTIERAHMEN, EINSCHLIESSLICH STILLSCHWEIGENDER BESTIMMUNGEN, BEDINGUNGEN UND GARANTIEN BEZÜGLICH MARKTGÄNGIGKEIT, ZUFRIEDENSTELLENDER QUALITÄT, NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK AB UND DASS DIE SOFTWARE ODER DIE DURCHFÜHRUNG EINER REPARATUR IM GARANTIERAHMEN UNTERBRECHUNGSFREI, PRIVAT, ZEITNAH, SICHER, GENAU ODER FEHLERFREI IST, DASS SOFTWAREMÄNGEL ODER -FEHLER BEHOBEN WERDEN ODER DASS HARDWARE ODER SOFTWARE MIT ZUKÜNFTIGEN PRODUKTEN ODER SOFTWAREVERSIONEN KOMPATIBEL IST ODER MIT HARDWARE ODER SOFTWARE VON DRITTANBIETERN FUNKTIONIERT. DIE IN DIESEM ABSCHNITT ZUR HARDWARE-GARANTIE FESTGELEGTEN MASSNAHMEN STELLEN DAS AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL DES KUNDEN ALS ENDNUTZER BEI GARANTIEANSPRÜCHEN DAR UND ERSETZEN AUSDRÜCKLICH ALLE ANDEREN RECHTSMITTEL, DIE DEM KUNDEN ALS ENDNUTZER LAUT GESETZ ODER BILLIGKEITSRECHT MÖGLICHERWEISE ZUSTEHEN. In einigen Rechtssystemen ist das Einschränken bzw. Ausschließen von konkludenten Gewährleistungen nicht erlaubt, sodass die obige Beschränkung bzw. der obige Ausschluss möglicherweise auf bestimmte Kunden als Endnutzer nicht zutrifft.    

ZEBRA HAFTET IN KEINEM FALL UND KEINEM KUNDEN ALS ENDNUTZER ODER DRITTEN GEGENÜBER FÜR ENTGANGENE GEWINNE (WEDER DIREKT NOCH INDIREKT), ZERSTÖRUNG ODER VERLUST VON DATEN (WEDER DIREKT NOCH INDIREKT), VERMINDERUNG DES GOODWILL ODER ANDERE BESONDERE ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART IN BEZUG AUF ANSPRÜCHE, WELCHE IN VERBINDUNG MIT ZEBRA-PRODUKTEN GELTEND GEMACHT WERDEN. In einigen Rechtssystemen ist das Einschränken bzw. Ausschließen der Haftung für zufällige Schäden oder Folgeschäden nicht erlaubt, sodass die obige Beschränkung bzw. der obige Ausschluss möglicherweise auf bestimmte Kunden als Endnutzer nicht zutrifft.

BEI TRANSAKTIONEN IN AUSTRALIEN UND NEUSEELAND WERDEN AUSSERHALB DES GESETZLICH ZULÄSSIGEN AUSMASSES DIE BESTIMMUNGEN IN DIESER GARANTIEERKLÄRUNG DIE GESETZLICH VORGESCHRIEBENEN RECHTE, DIE BEIM VERKAUF VON PRODUKTEN AN KUNDEN ALS ENDNUTZER GELTEN, NICHT AUSSCHLIESSEN, EINSCHRÄNKEN ODER MODIFIZIEREN, SONDERN DIESE ERWEITERN.

PRODUKTARTIKELNUMMERN, DIE NICHT FÜR VERKAUF, SERVICE ODER VERWENDUNG AUSSERHALB CHINAS VORGESEHEN SIND, SIND NUR ZUR SERVICEABDECKUNG IN FESTLANDCHINA DURCH ZEBRA BZW. DURCH VON ZEBRA AUTORISIERTE ZENTREN VERFÜGBAR.

 

Produktgarantie-Ausnahmeliste

Siehe Details über laufende Garantieleistungen für alle Zebra-Produkte.

Die Zebra-Produktgarantie ist auch in anderen Sprachen verfügbar.

Zusätzliche Ressourcen